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Nilanrainer debattieren über Nutzungsrechte

Die bereits seit dem Jahr 1997 existierenden Bemühungen, um eine Neuregelung der Nutzungsrechte des Nilwassers wurden vor einigen Monaten wieder internsiviert. Am Verhandlungstisch sitzen neben Ägypten die acht weiteren Anrainer, die flussaufwärts am Nil liegen: Äthiopien, Burundi, DR Kongo, Kenia, Ruanda, Sudan, Tansania und Uganda. Die erste Verhandlungsrunde, die im Mai in Kinshasa (DR Kongo) stattfgefunden haben, sind ohne Ergebnis geblieben, weshalb nun im Juli in Aexandria (Ägypten) ein neuer Anlauf unternommen werden soll.

Ägypten nimmt bei den Verhandlungen um die Nutzungsrechte am Nil eine Alleinstellung ein und begründet dies vor allem damit, mehr als jedes andere Land am Nil vom Wasser des größten Flusses in Afrika abhängig zu sein. Während die acht anderen Anrainer auf eine Neufassung der Nutzungsverträge drängen, pocht Ägypten auf Vereinbarungen, die noch aus den 1920er- bzw. 1950er-Jahren stammen und dem Land der Pharaonen einige Sonderrecht einräumen. Diese Vereinbarungen mögen damals ihre Berechtigung gehabt haben, könnten von Ägypten heute aber nicht mehr als gerechtfertigt reklamiert werden, so die Meinung der acht südlichen Nilanrainer.

Ägypten hingegen verlangt ein Mitspracherecht bei allen baulichen und sonstigen Projekten, die flussaufwärts direkt am Nil stattfinden sollen. Darüber hinaus will Ägypten auch weiterhin 55,5 Milliarden m³ Nilwasser pro Jahr nutzen dürfen und eine Klausel durchsetzen, wonach bestehende Verträge nur einstimmig geändert werden können. Ob sich die Nilanrainer auf einen Kompromiss einigen können, wird sich indes erst im Juli bei den Verhandlungen in Alexandria zeigen. 

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